Die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge ist in erster Linie die betriebliche Altersvorsorge. Diese liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsverhältnisses Leitungen zur Versorgung im Alter, bei Tod und bei Invalitdität zusagt.
Bei der arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge mit bAV gibt es fünf Durchführungswege:
Die Direktversicherung: Diese ist ein Lebensversicherungsvertrag. Der Vertragspartner ist der Arbeitgeber, der Bezugsberechtigte ist der jeweilige Arbeitnehmer. Bei Tot sind es die Hinterbliebenen. Bei er Direktversicherung können nicht nur Altersleistungen versichert werden, sondern auch Invaliditätsleistungen und Hinterbliebenenleistungen. Für die Leistungen ist eine Dritte Partei, ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, i.d.R. eine Versicherung, verantwortlich. Der Arbeitgeber zahlt die Leistungen regelmäßig an das Versicherungsunternehmen.
Pensionskasse: Diese ist eine nicht-staatliche Einrichtung. Sie verwaltet das Vermögen, erhält die Beiträge vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer und ist für die späteren Zahlungen an den Arbeitnehmer des jeweiligen Unternehmens verantwortlich. Auch hier wird die Verpflichtung an ein rechtlich selbständige Einrichtung abgegeben.
Pensionsfonds: Dieser ist seit 2002 der neueste Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge und damit auch für die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge. Diese sind auch rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen und ist wie die beiden vorher genannte Durchführungswege mit der Abgabe der Verpflichtung der Leistungen an ein Drittes Unternehmen verbunden. Dieser kann auch Anlagemöglichkeiten bieten, bei denen keine Mindestleistungen garantiert werden müssen. Die Leistungen bestehen hier aus den erzielten Beträgen und den erbrachten Zahlungen, den Beiträgen. Jedoch können bei diesen Anlagen höhere Renditen erzielt werden.
Die Unterstüzungskasse: Diese hat einige zentrale Unterschiede zu den anderen Durchführungswegen. Es ist zwar eine rechtliche selbständige Versorgungseinrichtung, jedoch garantiert diese keine Ansprüche auf Versogungsleistungen und gewährt rechtlich auch keine. Dadurch unterliegt sie auch nicht der Versicherungsaufsicht. Dadurch ist es ihr möglich, frei über die Anlage ihre Vermögens und der eingezahlten Zuwendungen zu verfügen.
Die Direktzusage: Dieser Weg wird meist für Gesellschaft, Geschäftsführer und einzelne Arbeitnehmer verwendet. Hier verpflichtet sich der Arbeitgeber selbst zu Leistungen an den Arbeitnehmer bei Renteneintritt, Invalidität und / oder Tod. Der Arbeitgeber ist selber für die Leistung verantwortlich und muss hierfür Rückstellungen bilden. Hier ist auch der Arbeitgeber frei, das Geld anzulegen. Zur Sicherung schleißen manche Arbeitgeber sogenannte Rückdeckungsversicherungen ab.