Die Geförderte Altersvorsorge nutzen immer mehr Menschen, um ihre Versorgung im Alter zu sichern. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, sowohl für Arbeitnehmer, als auch für Selbstständige. Staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte werden seit dem Alterseinkünftegesetz vor allem durch zwei Konstellationen gefördert. Zum einen durch die Geltendmachung von Vorsorgezahlungen bei der Steuererklärung und zum anderen durch die Nachgelagerte Besteuerung. In anderen Worten, kann man die Zahlungen zur Altersvorsorge von dem steuerpflichtigen Einkommen abziehen und die Rente wird voll versteuert. Da der Steuersatz bzw. die Steueraufwendungen im Rentenalter deutlich geringer sind, ist dies für den jeweiligen Sparer von Vorteil.
Staatlich geförderte Vorsorgeprodukte dürfen nicht beliehen und nicht verpfändet werden. Sie dürfen auch nicht vererbt oder veräußert werden. Sie sind Harz-IV geschüzt, das heißt, dass bei Eintritt der Arbeitslosigkeit das angesparte Kapital nicht verwendet werden darf. Die generelle Vorstellung des Gesetztesgeber ist, dass vor allem der Sparer selber Vorteile erhält und nicht seine Nachkommen, daher die nicht Vererbbarkeit. Die Riester Rente ist insofern eine Ausnahme.
Begünstigt werden die 1. Und 2. Schicht der Altersvorsorge. Zur ersten Schicht gehört unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung und die Rürup-Rente für Selbstständige. Zur Zweiten die betriebliche Altersvorsorge und die Riester Rente.
Die Rürup-Rente: Sie zählt zur Basisversorgung, die 1. Schicht der Altersvorsorge, und ist für Selbstständige Personen gedacht. Sie hat einige Einschränkungen erhalten. Sie kann nur verrentet werden, d.h. es ist nicht möglich das gesamte angesparte Kapital sich auszahlen zu lassen. Es gibt nur eine Teilkapitalauszahlung von maximal 30% der angesparten Kapitalsumme. Staatliche Förderungen kommen hier durch die Steuervorteile über den Sonderausgabenabzug. Nachteilig ist leider, dass das eingesparte Kapital verfällt, es wird demnach nicht an Hinterbliebene weitergegeben.
Die Riester-Rente: Eine weitere staatlich geförderte Altersvorsorge ist die Riester Rente. Sie zählt zur 2. Schicht der Altersvorsorge. Die meisten Vorteile haben Geringverdiener und kinderreiche Familien. Neben einer Grundzulage, die jeder erhält und 154 Euro beträgt, gibt es eine Kinderzulage für jedes Kind. Für Kinder die ab 2008 geboren sind erhält man 300 Euro. Auch hier findet die Nachgelagerte Besteuerung und die Geltendmachung bei der Steuer statt. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.Altersvorsorge-riester.com.